Online-Scheidung

Schon der Begriff ist irreführend. Eine Scheidung kann nach aktueller Rechtslage nicht online durchgeführt werden.

Jede Scheidung bedarf einer mündlichen Verhandlung mit persönlicher Anwesenheit beider Ehegatten in der mündlichen Verhandlung und die Vertretung mindestens eines Ehegatten durch einen Rechtsanwalt. Eine „Online-Scheidung“ löst die selben gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und die selben Gerichtskosten aus. Jeder Rechtsanwalt ist an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden und darf die gesetzlichen Gebühren nicht unterschreiten. Auch der Verfahrenswert einer Scheidung ist gesetzlich vorgegeben und darf nicht unterschritten werden.

Als seriöse Fachanwältin für Familienrecht kann ich Ihnen daher keine „Online-Scheidung“ anbieten. Ich kann Ihnen aber anbieten, dass unsere  Kommunikation weitgehend oder sogar ausschließlich telefonisch und per E-Mail erfolgt. Eine persönliche Erstberatung ist ratsam aber nicht zwingend.