Vaterschaft

Vater werden ist nicht schwer…

Wird ein Kind in einer Ehe geboren besteht eine gesetzliche Vermutung, dass der Ehemann der Vater des Kindes ist. Kommen dem Ehemann Zweifel kann er unter bestimmten Voraussetzungen die Vaterschaft anfechten. Diese Anfechtungsmöglichkeit unterliegt jedoch der Verjährung. Bei einem begründeten Verdacht sollte Mann also zeitnah rechtlichen Rat einholen.

Ist die Mutter seines Kindes mit einem anderen Mann verheiratet, hat der leibliche Vater kein generelles Recht zur Klärung der Abstammung. Denn die sozial-familiäre Beziehung zwischen den rechtlichen Eltern und dem Kind soll nicht durch Abstammungsklagen gefährdet werden, die dem Kind die Geborgenheit der Familie nehmen könnten und nicht sicher zu einer neuen engen familiären Beziehung zum leiblichen Vater führen müssen.

Allerdings hat der leibliche Vater, der wegen der Weigerung der rechtlichen Eltern keine Vater-Kind-Beziehung aufbauen konnte ein Auskunftsrecht zu den Lebensverhältnissen des Kindes. Und auch ein Umgangsrecht, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient und erkennbar ist, dass der leibliche Vater tatsächlich Verantwortung übernehmen will. Früher konnte der leibliche Vater nur dann den Kontakt gegen den Willen der Mutter und des sog. rechtlichen Vaters erzwingen, wenn er beriets eine enge Beziehung zu seinem Kind aufgebaut hatte.

Ist die Mutter des Kindes ledig, hat das Kind zunächst keinen rechtlichen Vater. Der Vater eines nichtehelichen Kindes muss seine Vaterschaft vor einer Urkundsperson in öfentlicher Urkunde anerkennen – üblicherweise beim Jugendamt. Die Kindesmutter muss der Anerkennung zustimmen. Ist die leibliche Vaterschaft streitig, kann eine Klärung im Rahmen eines Umgangs- oder Auskunftsverfahrens erfolgen – gegebenenfalls im Rahmen einer Beweiserhebung. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Untersuchungen zur Klärung der Vorfrage nach der bisologischen Abstammung geduldet werden. Die Mutter des Kindes kann den Anspruch des biologischen Vaters somit nicht dadurch vereiteln, indem sie die erforderliche Untersuchung verweigert.

Erkennt ein vermuteter biologischer  Vater seine Vaterschaft nicht an, kann die Vaterschaft gerichtlich festgestellt werden.