Reform der elterlichen Sorge am 31.01.2013 vom Bundestag beschlossen

Die Neuregelung des Sorgerechts erleichtert unverheirateten Vätern den Zugang zum Sorgerecht für ihre Kinder durch ein neues unbürokratisches Verfahren. Der Vater kann die Mitsorge nun auch dann erlangen, wenn die Mutter dem nicht zustimmt. Das neue Sorgerechtsverfahren funktioniert schnell und unbürokratisch. Die Mutter hat zwar wie bisher mit der Geburt die alleinige Sorge. Der Vater kann aber beantragen, die gemeinsame Sorge mit der Mutter auszuüben. Er kann auch bei Gericht beantragen ihm die alleinige Sorge für das Kind zu übertragen. Haben die Eltern unterschiedlichen Vorstellungen und Interessen, muss  in einem Verfahren beim Familiengericht geklärt werden, ob eine gemeinsame Sorge oder die Alleinsorge eines Elternteils dem Kindeswohl am Besten entspricht.