Nach Trennung und Scheidung bleibt häufig ein Ehepartner in der bisherigen gemeinsamen Eigentumswohnung. Will der ausgezogene Partner Entgelt für diese Nutzung erhalten, muss er sofort eine sog. Verwaltungs- und Benutzungsregelung verlangen. Die Alternative „Zahlung oder Auszug“ muss deutlich werden. Dem in der Wohnung Verbliebenen muss eindeutig klar gemacht werden, dass der andere Wohnungsteilhaber den Fortbestand des bisherigen Zustandes – nämlich die Weiternutzung durch ihn ohne eine einvernehmliche Regelung beider Teilhaber – keinesfalls mehr hinzunehmen bereit sei.
Oberlandesgericht Hamm am 02. Dezember 2013 (AZ: 14 UF 166/13)