Der dem Kind von einem Elternteil während dessen Betreuung im Wechselmodell geleistete Naturalunterhalt führt nicht dazu, dass ein Barunterhaltsanspruch entfällt. Der geleistete Naturalunterhalt ist nur eine teilweise Erfüllung des Unterhaltsanspruches eines Kindes. Gegen des besser verdienenden Elternteil kann zusätzlich ein Barunterhaltsanspruch des Kindes bestehen, BGH Beschluss vom 11.01.2017, Az. XII ZB 565/15