Verlust des Unterhaltsanspruchs bei falschen Angaben im Unterhaltsverfahren

Das Gericht kann einem eigentlich Berechtigten Unterhalt versagen, wenn er im Prozess nicht die Wahrheit sagt und zum Beispiel eigenes Einkommen verschweigt. Im konkreten Fall verschwieg die Ehefrau ihre Einkünfte aus einem Minijob, den sie nach der Trennung aufgenommen hatte. Das OLG Oldenburg urteilte:  Vor Gericht ist man zur Wahrheit verpflichtet. Zudem ist das unterhaltsrechtliche Verhältnis zwischen Eheleuten in besonderem Maße durch die Grundsätze von Treu und Glauben beherrscht. Eine Inanspruchnahme des Mannes trotz der falschen Angabe wäre daher grob unbillig. Von der Ehefrau kann  erwartet werden, dass sie ihre Teilzeitbeschäftigung ausdehnt und für ihren eignen Lebensunterhalt sorge. Die Versagung des Unterhaltsanspruchs treffe die Ehefrau damit auch nicht unangemessen hart. 3 UF 92/17,  Beschluss vom 22.08.2017.