Wer den Expartner fälschlich des sexuellen Mißbrauchs der Kinder beschuldigt,verwirkt seinen Unterhaltsanspruch

Das OLG Schleswig entschied am 21.12.2012: Wer mehrfach unberechtigt schwere Vorwürfe gegen den ehemaligen Partner erhebt, allein um seine eigene Position in einem Sorgerechtsverfahren zu verbessern, verliert seinen Unterhaltsanspruch. Besonders schwer wiegen falsche Vorwürfe, der Ex-Partner habe die Kinder sexuell missbraucht. Das Oberlandesgericht bestätigte damit die Entscheidung des Amtsgerichts, dass der Mann von August 2009 an keinen Unterhalt an die Frau mehr zahlen müsse. Sie habe ihre Ansprüche wegen der zu diesem Zeitpunkt erhobenen Beschuldigungen und der Anzeigen verwirkt. Insbesondere der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs der Kinder wiege schwer. „Werden solche Vorwürfe bekannt, kann bereits dies zu einer familiären, sozialen und beruflichen Isolation des Mannes führen“, erläuterte das Gericht. Solche Vorwürfe zu erheben, nur um seine Position in einem Sorgerechtsverfahren zu verbessern, zerstöre nachhaltig und schwerwiegend die „im Gegenseitigkeitsverhältnis bestehende eheliche Solidarität“. Die weitere Zahlung des Unterhalts könne dem Mann nicht mehr zugemutet werden.