Eheschließung

Keine falsche Scheu vor Eheverträgen

Jedem Heiratswilligen sollte klar sein: Das Ja-Wort vor dem Standesbeamten hat vielerlei rechtliche Konsequenzen. So entstehen z.B Unterhaltspflichten, über das eigene Vermögen und eigene Hausratsgegenstände darf nicht mehr unbeschränkt verfügt werden, der Ehepartner wird erbberechtigt und vieles mehr.

Es ist daher sinnvoll, sich vor der Eheschließung nicht nur über das Outfit und die Feier Gedanken zu machen. Viel entscheidender für das künftige Leben ist es, sich zu informieren welche Regelungen das Gesetz für Verheiratete vorsieht. Und sich zu überlegen ob diese gesetzlichen Regeln zu den eigenen Ehevorstellungen passen.  Viele rechtliche Vorschriften orientieren sich z.B. nach wie vor an der Hausfrauen- und Alleinverdienerehe, die heute eher die Ausnahme bildet.

Und insbesondere für Selbstständige und Unternehmer ist es in der Regel angezeigt den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft zumindest zu modifizieren.

Vielen Streitigkeiten bei einer späteren Trennung kann auch vorgebeugt werden wenn   Eheleute zum Zeitpunkt der Heirat gemeinsam ein Verzeichnis anlegen, in dem Bestand und Wert des jeweiligen Vermögens festgehalten werden. Auch kann eine Rechtswahl angezeigt sein, wenn das Paar von unterschiedlicher Nationalität ist oder zumindest zeitweise  im Ausland leben wird.

Einen Ehevertrag können Sie zu jedem Zeitpunkt schließen: Vor und während der Ehe, und sogar in der Trennungsphase. Es ist also nie zu spät.  Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden, sonst ist er unwirksam.

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