Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2018

Erstmals seit 2008 sind nicht nur die Beiträge für den Mindestunterhalt angehoben worden, sondern auch die Einkommensgruppen. Die neue Tabelle beginnt mit einem bereinigten Nettoeinkommen von „bis 1.900  EURO“ statt wie bisher von „bis 1.500 EURO“. Das führt zu einer leichten Entlastung von Unterhaltszahlern. Was Unterhaltszahler ab dem 01.01.2018 im Detail zu leisten haben sehen Sie hier.