Um die Situation von Alleinerziehenden zu verbessern, soll der Unterhaltsvorschuss ausgeweitet werden: Erstens sollen endlich auch Kinder im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Unterhaltsvorschuss erhalten können. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind, oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro verdient. Und zweitens soll die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten entfallen. Das bedeutet künftig sollen Kinder ohne zeitliche Einschränkung bis zu ihrem 18. Geburtstag Unterhaltsvorschuss erhalten können.
Es ist geplant das Gesetzgebungsverfahren im Frühjahr 2017 abzuschließen, zum 01. Juli 2017 soll die Reform zum Unterhaltsvorschuss dann in Kraft treten.