Getrennt lebende Eltern haben in Zukunft Anspruch darauf, ihr Kind auch gegen den Willen des anderen Elternteils zur Hälfte betreuen zu dürfen.
Ausschlaggebend für das sogenannte paritätische Wechselmodell ist neben dem beiderseitigen Elternrecht das Kindeswohl, entschied der Bundesgerichtshof in einem am 27.02.2017 veröffentlichten Urteil. Familiengerichte dürfen demnach das Wechselmodell dann anordnen, wenn die aufgeteilte Betreuung durch beide Eltern im Vergleich zu anderen Modellen „dem Kindeswohl am besten entspricht“.
Bisher ist das sogenannte Residenzmodell der Regelfall: Nach einer Trennung lebt das Kind ganz überwiegend bei einem Elternteil, an Wochenenden oder in den Schulferien wohnt es bei dem anderen Elternteil.
Weitere Ausführungen finden Sie hier ( FAZ) oder hier (Die Zeit)