Die Kindesunterhaltsbeträge bleiben unverändert, lediglich die Selbstbehalte der Unterhaltspflichtigen werden erhöht wie folgt:
Unterhaltspflicht Erwerbstätiger gegenüber Selbstbehalt
- minderjährigen Kindern: bisher 950 € künftig 1.000 €
- volljährigen Kindern: bisher 1.150 € künftig 1.200 €
- Ehegatten oder Mutter/Vater eines Kindes: bisher 1.050 € künftig 1.100 €
- Eltern: bisher 1.500 € künftig 1.600 €
Hier finden Sie die aktuellen Leitlinien für Thüringen und Süddeutschland, Stand 01.01.2013