Sind Eltern uneinig ob ihr Kind, für das sie das gemeinsame Sorgerecht haben, gegen Corona geimpft werden soll oder nicht, muss das Familiengericht entscheiden. Das Gericht überträgt die Entscheidungszuständigkeit für die Impfung in der Regel auf den Elternteil, der sich an die Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission des Robert-Koch-Institutes) hält. Grund: Die Impfempfehlungen der STIKO sind in der Rechtsprechung des BGH (Bundesgerichtshof) als medizinischer Standard anerkannt. Deshalb gilt der Nutzen der jeweils empfohlenen Impfungen als höher als das Impfrisiko. Der Elternteil, dem die Entscheidungszuständigkeit für die Impfung übertragen wurde, muss dann abwägen, ob sein Kind ein Risikokind ist. Z.B. wegen Vorerkrankungen. Die aktuellen Empfehlungen der STIKO können über deren Homepage eingesehen werden.