Höheres Kindergeld und höherer Kinderfreibetrag ab 01.01.2021

Das Kindergeld steigt auf 219 € für ein erstes und zweites Kind, auf 225 € für ein drittes Kind und auf 250 € für jedes weitere Kind.

Auch der Kinderfreibetrag steigt für Verheiratete um 288 € gegenüber dem Vorjahr, auf 5.460 €.  Ob der Bezug von Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist ermittelt das Finanzamt.

Für Alleinerziehende gibt es zusätzlich einen Entlastungsbetrag, der wegen der Corona-Krise in 2021 auf 4.008 € steigt und sich für jedes weitere Kind um 240 € erhöht.

Wer Kindesunterhalt zahlt, aber weder Kindergeld noch einen Kinderfreibetrag nutzt, kann in 2021 Unterhaltsleistungen bis zu 9.000 € von der Steuer absetzen.