Achtung: Zum 01.01.2015 werden die für Unterhaltspflichtige in der „Düsseldorfer Tabelle“ zu berücksichtigenden Selbstbehaltssätze erhöht.
Gegenüber minderjährigen oder sog. privilegiert volljährigen Kindern beispielsweise, erhöht sich der Selbstbehalt für Erwerbstätige von 1.000 € auf 1.080 € und für nicht Erwerbstätige von 800 € auf 880 €. Privilegiert volljährig sind Kinder unter 21 Jahren, die im Haushalt eines Elternteils leben und sich noch in der allg. Schulausbildung befinden. An der Höhe des Kindesunterhaltes ändert sich vorerst nichts.Mehr dazu siehe hier.