Am Mittwoch den 06.02.2013 hat das Oberlandesgericht Hamm (Az.14 U 7/12) die Rechte der geschätzten 100.000 Kinder gestärkt, die in Deutschland seit den siebziger Jahren nach künstlicher Befruchtung mit Samen anonymer Spender geboren wurden. Der Leiter des Essener Zentrums für Reproduktionsmedizin wurde verurteilt, der 22-jährigen Klägerin den Namen ihres leiblichen Vaters zu nennen. Das Gericht befand, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin, das auch das Recht umfasst, seine biologische Abstammung zu kennen, sei höher zu bewerten als das Recht des Spenders auf Anonymität. Daher sei der beklagte Mediziner zur Auskunft verpflichtet.