Steuerbegünstigte Übertragung des Familienwohnheims

Die Erbschaftssteuerreform 2009 hat die steuerbegünstigte Übertragung von Immobilienbesitz deutlich erschwert. Heute erfolgt die Bewertung der Immobilie nicht mehr aufgrund der historischen steuerlichen Einheitswerte, sondern aufgrund von Werten, die den Verkehrswerten angenähert sind. Dies führt bei der unentgeltlichen Übertragung von Immobilienvermögen zu einer deutlich höheren Erbschaft- und Schenkungssteuerbelastung. Eine von wenigen Vergünstigungen gilt unter Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern für die Übertragung des sog. Familienwohnheims. Hier sind Schenkungen von Immobilien, die zum Privatbesitz gehören steuerfrei möglich, wenn

  • die Immobilie in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraum liegt
  • und der empfangende Ehegatte oder Lebenspartner die übertragene Immobilie für mindestens 10 Jahre zu eigenen Wohnzwecken nutzt.