Keine Mundschutz beim Kindesumgang vorgeschrieben

Aufatmen für Eltern, die beim Kindesumgang bisher eine Herausforderung in Corona-Zeiten hatten:

Ein Kindesumgang mit Gesichtsmaske entspricht bei einem 2-jährigen Kind nicht dem Kindeswohl, weil ein Kind in diesem Alter in einem nicht unerheblichen Umfang über seine Mimik und die Mimik seines Gegenübers kommuniziert (so AG Köln, Beschluss vom 24.09.2020, 332 F 85/ 20). Dies bedeutet, dass der Elternteil beim Umgangstermin mit seinem 2-jährigen Kind keinen Mund-Nasen Schutz tragen braucht, damit sein Kind die Gesichtsmimik erkennen kann. So ist eine intensivere Kommunikation mit dem Kind über den Ausdruck des Gesichts wieder möglich.